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   FG Berlin-Brandenburg, 08.01.2019 - 6 K 6121/17   

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https://dejure.org/2019,4326
FG Berlin-Brandenburg, 08.01.2019 - 6 K 6121/17 (https://dejure.org/2019,4326)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.01.2019 - 6 K 6121/17 (https://dejure.org/2019,4326)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Januar 2019 - 6 K 6121/17 (https://dejure.org/2019,4326)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 249 Abs 1 S 1 Alt 1 HGB, § 6 Abs 1 Nr 3a EStG 2009, § 8 Nr 1 Buchst a GewStG 2002, EStG VZ 2011, GewStG VZ 2011
    Zur Bildung von Rückstellungen im Zusammenhang mit Bauleistungen - Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung aktivierter Bauzeitzinsen

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Gesonderter und einheitlicher Feststellung von Besteuerungsgrundlagen und des verrechenbaren Verlustes nach § 15 a Abs. 4 EStG und Gewerbesteuer sowie Gewerbesteuermessbetrag 2011

  • Betriebs-Berater

    Zur Bildung von Rückstellungen im Zusammenhang mit Bauleistungen keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung aktivierter Bauleistung

  • Wolters Kluwer

    Gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen; Minderung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb um weitere Rückstellungen; Einkommensteuerliche Bewertung einer Verwertung und Vermietung von Grundstücken

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    EStG § 4 Abs. 1 S. 1; EStG § 5 Abs. 1 S. 1
    Gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen; Minderung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb um weitere Rückstellungen; Einkommensteuerliche Bewertung einer Verwertung und Vermietung von Grundstücken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Keine Hinzurechnung der von einem Bauträger als Herstellungskosten von Immobilien aktivierten Bauzeitzinsen nach § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG - Anforderungen an Bildung einer pauschalen Rückstellung wegen Gewährleistungsverpflichtungen eines Bauträgers

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 30.07.2020 - III R 24/18

    Keine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Mietzinsen, die zu den

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.01.2019 - 6 K 6121/17
    Der Senat kann sich nicht der Rechtsauffassung des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts anschließen, welches kürzlich entschieden hat, dass die Rechtsprechung des BFH jedenfalls nicht auf Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens zu übertragen sei, wenn das betroffene Umlaufvermögen vor dem Bilanzstichtag aus dem Betriebsvermögen ausgeschieden sei (Urteil vom 21. März 2018 - 1 K 243/15, EFG 2018, 1284, Az. des BFH: III R 24/18; kritisch dazu auch Kleinheisterkamp, FR 2018, 1284).

    Der Senat lässt die Revision hinsichtlich des Gewerbesteuermessbetrags gem. § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO zu, da er von der Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts (Urteil vom 21. März 2018 - 1 K 243/15, EFG 2018, 1284, Az. des BFH: III R 24/18) abweicht.

  • BFH, 27.09.2017 - I R 53/15

    Keine Rückstellung für sog. Nachteilsausgleich bei Altersteilzeit nach § 5 Abs. 7

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.01.2019 - 6 K 6121/17
    Der rechtliche und wirtschaftliche Bezugspunkt der Verpflichtung muss in der Vergangenheit liegen, so dass die Verbindlichkeit nicht nur an Vergangenes anknüpft, sondern auch Vergangenes abgilt (BFH, Urteil vom 27. September 2017 - I R 53/15, BFH/NV 2018, 476, m.w.N.).

    Die bloße Möglichkeit des Bestehens oder Entstehens einer Verbindlichkeit reicht nicht für die Rückstellungsbildung aus (vgl. BFH, Urteil vom 27. September 2017 - I R 53/15, BFH/NV 2018, 476).

  • BFH, 17.02.1993 - X R 60/89

    Berücksichtigung von Rückgriffsmöglichkeiten bei der Bildung von Rückstellungen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.01.2019 - 6 K 6121/17
    57 Für die Einstellung von Gewährleistungsverpflichtungen in eine Garantierückstellung sind nicht nur am Bilanzstichtag bereits erhobene Mängelrügen zu berücksichtigen, sondern auch noch nicht gerügte Mängel, wenn nach den Erfahrungen der Vergangenheit mit einer Inanspruchnahme zu rechnen ist (BFH-Urteil vom 17. Februar 1993 - X R 60/89, BStBl II 1993, 437).

    Die daraus resultierenden Freistellungsansprüche der Klägerin sind entweder zu aktivieren, oder sie sind bei der Rückstellungsbildung als rückstellungsbegrenzende Merkmale nach Wahrscheinlichkeitsgesichtspunkten zu berücksichtigen; denn es entspricht vernünftiger kaufmännischer Beurteilung, den rückstellungsbegründenden Sachverhalt nicht nur in seinen negativen Aspekten zu erfassen, sondern auch die positiven Merkmale zu berücksichtigen, die die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme mindern oder aufheben, weil der Kaufmann insoweit wirtschaftlich und rechtlich nicht belastet ist (BFH, Urteil vom 17. Februar 1993 - X R 60/89, BStBl II 1993, 437).

  • FG Schleswig-Holstein, 21.03.2018 - 1 K 243/15

    Hinzurechnung von Mietzinsen nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG, wenn die Beträge

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.01.2019 - 6 K 6121/17
    Der Senat kann sich nicht der Rechtsauffassung des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts anschließen, welches kürzlich entschieden hat, dass die Rechtsprechung des BFH jedenfalls nicht auf Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens zu übertragen sei, wenn das betroffene Umlaufvermögen vor dem Bilanzstichtag aus dem Betriebsvermögen ausgeschieden sei (Urteil vom 21. März 2018 - 1 K 243/15, EFG 2018, 1284, Az. des BFH: III R 24/18; kritisch dazu auch Kleinheisterkamp, FR 2018, 1284).

    Der Senat lässt die Revision hinsichtlich des Gewerbesteuermessbetrags gem. § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO zu, da er von der Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts (Urteil vom 21. März 2018 - 1 K 243/15, EFG 2018, 1284, Az. des BFH: III R 24/18) abweicht.

  • BFH, 20.05.2021 - IV R 31/18

    Keine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Mietzinsen, die zu den

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.01.2019 - 6 K 6121/17
    Denn unabhängig davon, ob der Zinsaufwand in der Finanzbuchhaltung direkt als Herstellungskosten oder zunächst als Aufwand gebucht, kommt es im Ergebnis nur darauf an, dass im Ergebnis kein Zinsaufwand ausgewiesen wird, sondern Herstellungskosten (wie hier auch FG Münster, Urteil vom 20. Juli 2018 - 4 K 493/17 G, juris, n.rkr. Az. des BFH: IV R 31/18).
  • BFH, 25.04.2006 - VIII R 40/04

    Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten aus vertraglichen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.01.2019 - 6 K 6121/17
    Das Wahrscheinlichkeitsurteil kann sich auf betriebsindividuelle oder branchenübliche Erfahrungen der Vergangenheit stützen (BFH, Urteil vom 25. April 2006 - VIII R 40/04, BStBl II 2006, 749).
  • BFH, 06.05.2003 - VIII B 163/02

    Gewährleistungsverpflichtung, Pauschalrückstellungen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.01.2019 - 6 K 6121/17
    Die Regelung geht - wie die bisherige Rechtsprechung - davon aus, dass der Unternehmer erfahrungsgemäß nur hinsichtlich eines Teils der Summe der Gewährleistungsverpflichtungen in Anspruch genommen wird (vgl. BFH, Beschluss vom 6. Mai 2003 - VIII B 163/02, BFH/NV 2003, 1313, m.w.N.).
  • FG Münster, 20.07.2018 - 4 K 493/17

    Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung von aktivierten Mietzahlungen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.01.2019 - 6 K 6121/17
    Denn unabhängig davon, ob der Zinsaufwand in der Finanzbuchhaltung direkt als Herstellungskosten oder zunächst als Aufwand gebucht, kommt es im Ergebnis nur darauf an, dass im Ergebnis kein Zinsaufwand ausgewiesen wird, sondern Herstellungskosten (wie hier auch FG Münster, Urteil vom 20. Juli 2018 - 4 K 493/17 G, juris, n.rkr. Az. des BFH: IV R 31/18).
  • BFH, 30.04.2003 - I R 19/02

    Aktivierte Bauzeitzinsen keine Dauerschuldentgelte

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.01.2019 - 6 K 6121/17
    Der BFH (Urteile vom 30.09.2003 (Hinweis des Dokumentars: Das Datum lautet zutreffend 30.04.2003) - I R 19/02, BStBl II 2004, 192; vom 10.03.1993 - I R 59/92, BFH/NV 93, 561) hat zu der Konstellation, dass die als Herstellungskosten von Anlagevermögen aktivierten Bauzeitzinsen später im Wege der AfA den laufenden Gewinn mindern, entschieden, dass aktivierte Bauzeitzinsen ihren ursprünglichen Charakter verlieren.
  • FG Berlin-Brandenburg, 09.03.2011 - 12 K 12267/07

    Voraussetzungen des Vorliegens verdeckter Gewinnausschüttungen: subjektives

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.01.2019 - 6 K 6121/17
    Der Steuerpflichtige, den insoweit die Feststellungslast trifft, ist deshalb verpflichtet, zur Rechtfertigung der von ihm begehrten Rückstellung konkrete Tatsachen darzulegen, soweit das nach den betrieblichen Verhältnissen zumutbar ist (Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. März 2011 - 12 K 12267/07, EFG 2011, 1737, m.w.N.).
  • BFH, 10.03.1993 - I R 59/92

    Abzugsfähigkeit von Fehlbeträgen gemäß § 10 a GewStG

  • FG Köln, 25.11.2021 - 13 K 703/17

    Hinzurechnung von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Finanzierung von

    Sie deckt sich im Übrigen mit dem rechtskräftigen Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 08.01.2019 (6 K 6121/17, EFG 2019, 641).
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